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AGB - Allgemeine Geschäftsbedingungen

Dr.med Dr.med.dent. Ingrid Friede-Lindner
Dr.med Dr.med.dent. Andreas Lindner

 

DDr. Ingrid Friede-Lindner

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

§1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Gechäftsbedingungen gelten, soweit nichts Anderes vereinbart ist, für die vertragliche Beziehung zwischen dem Zahnarzt und dem Patienten.

(2) Zahnarzt im Sinne der allgemeinen Geschäftsbedingungen ist auch die Berufsausübungs- gemeinschaft mehrerer Zahnärzte.

(3) Sollte der Behandlungsvertrag mit einer anderen Person als dem Patienten abgeschlossen werden, gelten die Regelungen für diese in gleicher Weise.

 

§ 2 Rechtsverhältnis

Die Rechtsbeziehung zwischen dem Zahnarzt und dem Patienten sind privatrechtlicher Natur.

Bei der Behandlung gesetzlich krankenversicherter Patienten finden darüber hinaus die Vorschriften der vertragszahnärztlichen Versorgung Anwendung

 

§ 3 Zahnärztliche Dokumentation und Datenschutz

(1)Die zahnärztliche Dokumentation, insbesondere Patientenkarteien, Untersuchungsbefunde, Röntgen- aufnahmen und andere Aufzeichnungen, ist Eigentum des Zahnarztes.

(2)Der Patient oder ein von ihm Bevollmächtigter hat Anspruch auf Einsicht in die zahnärztliche Dokumentation und Anspruch auf Auskunft. Ein Anspruch auf Herausgabe der  

der Originalunterlagen besteht nicht. Auf Verlangen können Kopien der schriftlichen Dokumentation gegen Kostenerstattung überlassen werden.

(3)Abweichend von Abs.2 ist die vorübergehende Überlassung von Originalunterlagen, insbesondere von Röntgenaufnahmen, an einen vom Patienten bevollmächtigten Rechtsanwalt möglich, soweit nicht überwiegende Interesse des Zahnarztes entgegenstehen. Vor der Versendung sind die hierdurch entstehenden Auslagen zu erstatten und der Erhalt der Aufzeichnungen ist zu quittieren. Die Überlassung kann bis zum Ausgleich der Ausgaben verweigert werden.

(4) Die Erhebung, Nutzung und Verarbeitung der Daten, einschließlich ihrer Weitergabe erfolgt unter Beachtung der gesetzlichen Regelungen, insbesondere der Bestimmungen über den Datenschutz, der ärztlichen Schweigepflicht und des Sozialgeheimnisses.

 

 

§ 4 Ausfallhonorar

(1)Die vereinbarten Termine sind Fixtermine. Die Behandlungszeiten werden allein für den Patienten freigehalten.

(2)Soweit der Termin durch den Patienten nicht wahrgenommen werden kann, hat dieser die Zahnarztpraxis mindestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin über die Verhinderung in Kenntnis zu setzen.

(3)Soweit der Patient dem nicht nachkommt, hat er an den Zahnarzt einen Betrag von € 160 pro ausgefallene Behandlungsstunde als pauschalierten Schadenersatz zu bezahlen.

(4)Der Schadenersatzanspruch entfällt, wenn der Patient unverschuldet an der rechtzeitigen Absage oder Wahrnehmung des Termins gehindert war.

(5)Dem Patienten steht es darüber hinaus frei nachzuweisen, dass dem Zahnarzt kein oder ein geringerer als der geltend gemachte pauschalierte Schaden entstanden ist.

 

§5 Zahlungsregelungen

(1)Der Patient wird vor Behandlungsbeginn über die zu erwartenden Gesamtkosten, bzw. Eigenanteile und Mehrkosten bei gesetzlich versicherten Patienten, informiert.

(2)Der Zahnarzt kann bei privat versicherten Patienten vor Behandlungsbeginn die Zahlung eines Vorschusses bis zu 100% der zu erwartenden Auslagen (Material- und Laborkosten) verlangen.

(3)Mit Zugang der Rechnung wird die Zahlung fällig.

(4)Der Patient kommt nach einer Mahnung, spätestens aber 30 Tage nach Rechnungszugang in Verzug. Ab diesem Zeitpunkt wird der Rechnungsbetrag mit fünf Prozent über dem Basiszinssatz, oder einem höheren, tatsächlich vom Zahnarzt bezahlten Zinssatz verzinst. Für jede Mahnung werden zusätzlich € 2,50 als Bearbeitungsgebühr berechnet.

 

§6 Abtretungsverbot

Die Abtretung von nicht rechtskräftig festgestellten oder bestrittenen Forderung aus dem Behandlungsverhältnis ist ausgeschlossen, soweit der Zahnarzt dieser nicht vorher zustimmt.

 

§7 Haftungsbeschränkung

(1)Für Schäden an eingebrachte Sachen, die in der Obhut des Patienten bleiben und an Fahrzeuge des Patienten, die auf dem Grundstück der Praxis abgestellt werden, haftet der Zahnarzt nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Gleiches gilt bei Verlust von Geld und Wertsachen.

(2)Für Garderobe des Patienten, welche er in den Praxisräumen ablegt, wird keine Haftung übernommen.

 

§8 Schlussbestimmung

Sollten Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden oder eine Lücke enthalten, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.

 

 

Personenbezeichnungen in diesen Bestimmungen sowohl für die männliche als auch die weibliche Bezeichnungsform

Referenzen

Dr.med Dr.med.dent. Ingrid Friede-Lindner

Engagierte, kompetente, zuverlässige Zahnärztin mit Seltenheitswert und Herz!

 
Subjektiver Bericht von Philipp B. vom 07.10.2015 1 von 1 Patienten fand diesen Bericht hilfreich Vor rund 2-3 Jahren hatte ich einen Tag vor meinen Abflug in den Urlaub wegen Zahnschmerzen bereits zwei Not-Zahnärzte aufgesucht.
 
Durch die alles andere als fachgerechte Behandlung dieser zwei Zahnärzte brach nahezu der gesamte Zahn heraus; der Zahn bzw. die Wurzel begann sich zu entzünden. An Urlaub war nicht mehr zu denken. Dennoch wagte ich aufgrund der Schmerzen einen letzten Versuch und begab mich am Samstag Abend gegen 22:00 Uhr zu Frau
 
DDr. Ingrid Friede-Lindner als dritte Notzahnärztin an diesem Tag. Obwohl das Wartezimmer mehr als überfüllt war, wurde ich relativ rasch behandelt.
 
Was mich wirklich überraschte war, das Frau DDr. Ingrid Friede-Lindner trotz des Ansturms an Patienten die Nerven behielt (was bei den vorangegangenen Ärzten nicht der Fall war), sich die Zeit nahm mich fachgerecht zu untersuchen und anschließend eine dringend notwendige aber etwas länger dauernde und aufwendige Wurzelbehandlung durchführte.
 
Sie hat mir das zuvor verloren gegangene Vertrauen in Zahnärzte zurückgegeben und meinen Urlaub gerettet. Seitdem lasse ich mich bei Frau DDr. Ingrid Friede-Lindner regelmäßig behandeln, wurde immer sehr gut aufgeklärt und bislang noch nie enttäuscht. TOP!

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